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Geldleistungen an Arbeitgeber/Innen

Beschreibung

Es können Zuschüsse, Beihilfen oder Darlehen gewährt werden

  • zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen,
  • für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sein können.
  • Es bedarf eines schriftlich begründeten Antrages
  • gültiger Schwerbehindertenausweis der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters,
  • Arbeitsvertrag, Dienstvertrag.

Die Hilfen können nur erbracht werden, sofern keine vorrangige Leistungsverpflichtung eines Rehabilitationsträgers besteht (hier vor allem Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung).

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen