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Geldleistungen an Arbeitgeber/Innen
Beschreibung
Es können Zuschüsse, Beihilfen oder Darlehen gewährt werden
- zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen,
- für außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sein können.
- Es bedarf eines schriftlich begründeten Antrages
- gültiger Schwerbehindertenausweis der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters,
- Arbeitsvertrag, Dienstvertrag.
Die Hilfen können nur erbracht werden, sofern keine vorrangige Leistungsverpflichtung eines Rehabilitationsträgers besteht (hier vor allem Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung).
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales Anspruchsverfolgung/ Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5043