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Hygieneüberwachung von Wasserwerken
Beschreibung
Die zentralen öffentlichen Wasserwerke obliegen der Überwachung des zuständigen Gesundheitsamtes.
Bei zentralen Wasserversorgungsanlagen umfasst die Überwachung insbesondere die regelmäßige Besichtigung der Einrichtungen zur Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserspeicherung.
Das Trinkwasser wird sowohl am Ausgang des Wasserwerks als auch im Verteilungsnetz an unterschiedlichen Stellen auf die Qualitätsparameter, welche sich aus der aktuellen Trinkwasserverordnung ergeben, untersucht. Diese Untersuchungen werden in regelmäßigen Zeitabständen durch zugelassene Untersuchungsstellen durchgeführt.
Die aktuellen Wasserbefunde können bei den Wasserwerken abgefragt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gesundheitsamt Gesundheitsschutz
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5337
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Telefon: +49 2452 13-5332
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Position: Amtsleiter/in
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Telefon: +49 2452 13-5301