Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Amtsärztliche Gutachten

Beschreibung

Gemäß § 19 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW) stellen die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) amtliche Bescheinigungen und Zeugnisse aus und erstatten Gutachten, soweit dies durch bundes- oder landesgesetzliche Regelungen vorgeschrieben ist. Somit obliegen dem amtsärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes auch gutachterliche Aufgaben (z.B. Untersuchungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften, nach den Beihilfeverordnungen, bei Dienstunfällen, Gutachten nach den Vorschriften der Sozialgesetzbücher, Untersuchungen zu Verhandlungs- oder Haftfähigkeit auf Anforderungen von Gerichten u.Ä.). Amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen werden i.d.R. angefordert durch Bundesbehörden, Landesbehörden, Kommunalbehörden und Gerichte. Eine Terminvergabe mit den zu beurteilenden Personen erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung.

Die Gutachten sind in der Regel gebührenpflichtig

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen