Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Infektionsmeldungen / Übersicht

Beschreibung

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelten eine Vielzahl von Regelungen hinsichtlich der Verpflichtung zur Meldung von ansteckenden Krankheiten, Nachweisen von Krankheitserregern und der Übermittlung an und durch das Gesundheitsamt. Die zur Meldung Verpflichteten sind in § 8 IfSG aufgeführt. Die Meldungen sind mit dem Formular im Downloadbereich (s. rechts) an das Gesundheitsamt zu übermitteln. In dringenden Fällen ist das Gesundheitsamt auch außerhalb der Arbeitszeiten Tag und Nacht über die Leitstelle Erkelenz (02452/137000) erreichbar.

§6 IfSG Meldepflichtige Krankheiten

§7 IfSG - Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen