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Heilpraktikerangelegenheiten

Beschreibung

Wer den Beruf eines Heilpraktikers ausüben will, bedarf der Erlaubnis, die nach einer erfolgreich abgelegten Überprüfung erteilt wird. Für den Kreis Heinsberg wird diese Überprüfung je nach Bereich durch unterschiedliche untere Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) abgenommen.

Überprüfung der Allgemeinen Heilpraktikererlaubnis: Gesundheitsamt der Stadt Köln

Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich
Psychotherapie: Gesundheitsamt der Stadt Köln

Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich
Physiotherapie: Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf

Überprüfung der eingeschränkten/sektoralen Heilpraktikererlaubnis im Bereich
Podologie: Gesundheitsamt des Kreises Heinsberg

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen