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Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Beschreibung

Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) - in Kraft getreten. Das Gesetz gilt für alle, die im Bereich der sexuellen Dienstleistungen tätig sind, unabhängig vom Einsatzort (Straße, Wohnwagen, Bordell, zuhause, als Escort, auch Erotik- oder Tantramassage) oder von der Vergütungsart (Geld, Sachleistungen, geldwerter Vorteil). 

  • Anmeldung und Beratung sind für Sexarbeiterinnen bzw. Sexarbeiter in NRW gebührenfrei.
  • Ausschlusskriterien für eine Anmeldung im Ordnungsamt sind:
    • Alter unter 18
  • Gültigkeit der gesundheitlichen Beratungsbescheinigung:
    • Alter 18 - 20 Jahre: 6 Monate
    • Alter ab 21 Jahre: 12 Monate

Die gesundheitliche Beratung muss persönlich und unter Ausschluss Dritter erfolgen.

Beratungsschwerpunkte:

  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisregelung
  • Schwangerschaft
  • Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
  • Hilfen bei Zwangs- oder Notlagen

Die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes ist für die Ausstellung der Beratungsbescheinigung erforderlich.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt kostenlos durch eine Ärztin oder einen Arzt des Gesundheitsamtes unter Wahrung des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht. Persönliche Daten werden nicht gespeichert.

Terminvereinbarungen zur gesundheitlichen Beratung sind über das Kontaktformular (siehe Onlinedienstleistung) oder telefonisch zu den üblichen Geschäftszeiten möglich (siehe zuständige Kontaktpersonen).

Terminvereinbarungen für Anmeldungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Ordnungsamt sind online oder persönlich möglich. Ein direkter Anschlusstermin nach der Gesundheitsberatung ist in der Regel durchführbar.

Gültiges Ausweisdokument.

Alle Angebote sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen