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Kindergarten - Betriebskosten
Beschreibung
Tageseinrichtungen für Kinder erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Kreisjugendamt Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten (Personal- und Sachkosten.) Die Zuschüsse werden vom Kreisjugendamt bewilligt und ausgezahlt.
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der Antrag ist über KiBiz-Web zu stellen.
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Zuständige Einrichtungen
- Kreisjugendamt Elternbeiträge
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5183