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Kinder in Notsituationen

Beschreibung

Unterstützung eines Elternteiles bei der Betreuung und Versorgung seines im Haushalt lebenden Kindes bei Ausfall des Elternteiles, das bisher die überwiegende Betreuung übernommen hat. Die Hilfe dient dazu, dem anderen Elternteil die weitere Berufsausübung zu ermöglichen und das Kindeswohl zu gewährleisten. Dies gilt auch für alleinerziehende Elternteile oder bei Ausfall beider Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen. Angebote der Förderung in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege sind bei der Ausgestaltung der Hilfe zu berücksichtigen.

Antrag und Nachweise über Einkommen und Vermögen (z. B. Einkommensteuerbescheid, Gehalts- und Lohnbescheinigungen, Sparbuch, Lebensversicherungspolicen, bei Grundstück und Einfamilienhaus Wertangaben hierzu )

Die Hilfe kommt nur für Kinder unter 14 Jahre in Betracht. Bei Krankenhausaufenthalt oder Kur sind vorrangig die Krankenkasse, der Rententräger, die Unfallversicherung und das Arbeitsamt leistungsverpflichtet.

Das Kind oder dessen Eltern werden zu den Kosten herangezogen (Kostenbeitrag). Der Kostenbeitrag wird aus dem Einkommen und Vermögen berechnet. Hier gelten die Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes über Einkommen und Vermögen.

Zuständige Einrichtungen