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Unterhaltsansprüche

Beschreibung

Das Jugendamt bietet nach der Geburt eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, der Mutter Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsprüchen des Kindes an. Die Mutter wird hierüber vom Jugendamt schriftlich informiert.

Keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen