Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Beurkundungen

Beschreibung

Die Urkundsperson beim Jugendamt beurkundet Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern sowie die Erklärung nicht miteinander verheirateter Eltern über die gemeinsame Sorge ihres Kindes.

Personalausweis, Pass

Terminabsprache ist erforderlich

Keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen