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Landschaftsplan III/7 Geilenkirchener Lehmplatte
Beschreibung
Der Landschaftsplan III/7 Geilenkirchener Lehmplatte erlangte am 19.04.2008 Rechtskraft.
Der Landschaftsraum der „Geilenkirchener Lehmplatte“ reicht von Gillrath im Süden bis hin nach Braunsrath im Norden. Er umfasst Teile der Städte Geilenkirchen und Heinsberg sowie der Gemeinden Gangelt und Waldfeucht. Prägend sind die offenen Börden mit den darin befindlichen Dörfern. Das Landschaftsbild wird seit einigen Jahren von den immer zahlreicher werdenden Windkraftanlagen geprägt. In den Randbereichen der Dörfer befinden sich noch Wiesen mit und ohne Baumbestand, die meist als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind. Der Landschaftsplan umfasst auch das Naturschutzgebiet „Rodebach/Stahe“ mit seinen Wiesenflächen, das sich unterhalb in Richtung Gangelt fortsetzt.
- § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 7 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG)
Die Einsicht in die Landschaftspläne sowie die Zurverfügungstellung der Shape-Dateien ist kostenfrei.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Umwelt und Verkehrsplanung Natur und Landschaft
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
natur@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-6142