Navigationsmenü

BIS: Suche und Detail

Batterien

Beschreibung

"Leere" Batterien dürfen nicht im Rahmen des Hausmülls entsorgt werden. Sie sind über ein eigenes Sammelsystem an den Hersteller zurückzugeben. Folgende Regelungen bestehen:

Gerätebatterien können bei allen Geschäften, die solche Batterien verkaufen, bei den kommunalen Schadstoffsammlungen und an der Kreismülldeponie in Wassenberg-Rothenbach kostenlos abgegeben werden. In den Geschäften befinden sich zumeist im Eingangsbereich entsprechende Rücknahmebehältnisse.

Starterbatterien aus Kraftfahrzeugen sind - grundsätzlich im Austausch gegen neue - dem jeweiligen Vertreiber (u.a. KFZ-Werkstätten und Autohäuser ) zu überlassen. Wird bei einem Neukauf keine alte Batterie zurückgegeben, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Pfand von 7,50 zu erheben. Dieses Pfand wird bei Rückgabe der alten Batterie ohne nochmaligen Neukauf erstattet.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen