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Versicherungswechsel

Beschreibung

Sie haben für Ihr Fahrzeug eine neue Versicherung abgeschlossen.

Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (VBÜ)

Die neue Versicherungsgesellschaft übermittelt der Zulassungsbehörde die neue Versicherungsbestätigung elektronisch !

Für den Fall, dass die neue Versicherungsgesellschaft Ihnen aufgrund eines Versicherungswechsels irrtümlich eine neue Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. - für gewöhnliche Fahrzeuganmeldung) zugesandt oder ausgehändigt hat, wenden Sie sich bitte umgehend erneut an Ihre Versicherungsgesellschaft, damit von dort schnellstens die elektronische Übermittlung (VBÜ) zur Zulassungsstelle erfolgt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen