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Veräußerung eines Fahrzeuges

Beschreibung

Sie haben Ihr Fahrzeug veräußert.

Veräußerungsmitteilung oder Kopie des Kaufvertrages

  • Als Halter eines Fahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Veräußerung eines noch zugelassenen Fahrzeuges der kennzeichführenden Zulassungsstelle mitzuteilen.
  • Hierzu übersenden Sie bitte deutlich lesbar eine vorbereitete Veräußerungsmitteilung oder eine Fotokopie des Kaufvertrages. Wichtig ist, dass im jeweiligen Schriftstück ausdrücklich vermerkt ist, dass  Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein an den Erwerber übergeben wurden und dass Käufer und Verkäufer beide das Schriftstück unterschrieben haben.
  • Sie können jedoch auch gerne unseren Download-Service nutzen und ein Muster der Veräußerungsmitteilung ausdrucken.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen