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Tempo 100km/h Plakette

Beschreibung

Sie möchten für Ihre Fahrzeugkombination eine Erlaubnis beantragen, Ihr Gespann auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit einer Höchstgewindigkeit von 100 km/h betreiben zu können.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Teil I bzw. Fahrzeug-brief und -schein des Anhängers
  • Gutachten gem. § 13 FZV oder § 6 StVZO einer amtlichen Prüforganisation (bei gebrauchten Fahrzeugen)
  • Bescheinigung des Anhängerherstellers, dass die Vorraussetzungen der 9. Ausnahmeverordung zur StVO erfüllt wird (bei erstmaliger Zulassung des Anhängers) 
  • Die Vorsprache kann unter Vorlage einer Vollmacht durch einen Bevollmächtigten erfolgen.
  • Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für:
    • PKW mit Anhänger
    • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger
  • Die Fahrzeugkombination ist zunächst bei einer amtlichen Prüforganisation vorzuführen. Diese überprüft die technischen Voraussetzungen und stellt ggfs. ein Gutachten gem. § 6 StVZO bzw. § 13 FZV zur Vorlage bei der Zulassungsstelle aus.
  • Bei der Zulassungsstelle wird eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorgnommen und das 100 km/h - Geschwindigkeitsschild mit der entsprechenden Plakette versehen.

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