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Rote Kennzeichen für KFZ - Händler
Beschreibung
Sie sind selbständiger Händler, Handwerker oder Hersteller im KFZ - Gewerbe.
Für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten benötigen Sie ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.
- formloser schriftlicher Antrag (mit Begründung, wofür das Kennzeichen genutzt werden soll)
- Führungszeugnis (beantragen Sie beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug (falls Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat
Die Antragsunterlagen können durch einen Bevollmächtigten vorgelegt werden. Nach Prüfung der Unterlagen und Einholen von weiteren Nachweisen zur Prüfung der Zuverlässigkeit (ca. 3-4 Wochen) ist ein persönliches Erscheinen des Antragstellers zur Zuteilung des roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung erforderlich.
222,90 €
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern beziehen können.
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsangelegenheiten
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3611