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Eintragungen / technische Änderungen

Beschreibung

An Ihrem Fahrzeug wurden eintragungspflichtige technische Veränderungen vorgenommen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein 
  • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
  • hinteres Kennzeichenschild (Wenn eine neue HU - Plakette verklebt werden soll.)
  • Versicherungsbestätigung (Wenn sich durch die techn. Änderung des Fahrzeugs die Fahrzeugart/-klasse ändert und in der ursprünglich bei der Zulassung vorgelegten Versicherungsbestätigung die bisherige Fahrzeugart/-klasse angegeben war.)
  • Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
  • Bei Nachrüstung mit einem Abgasreinigungssystem ist im Normalfall anstelle des Gutachtens eines Sachverständigen die Einbaubescheinigung der abgasuntersuchungsberechtigten Werkstatt und die Betriebserlaubnis des eingebauten Systems vorzulegen.
  • Ändert sich durch die Eintragung die Besteuerungsgrundlage, müssen die Angaben zur Bankverbindung mit angegeben werden und ein  SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Dies ist in eine evtl. zu erteilende Vollmacht entsprechend mit aufzunehmen.

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