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Eintragungen / technische Änderungen
Beschreibung
An Ihrem Fahrzeug wurden eintragungspflichtige technische Veränderungen vorgenommen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- hinteres Kennzeichenschild (Wenn eine neue HU - Plakette verklebt werden soll.)
- Versicherungsbestätigung (Wenn sich durch die techn. Änderung des Fahrzeugs die Fahrzeugart/-klasse ändert und in der ursprünglich bei der Zulassung vorgelegten Versicherungsbestätigung die bisherige Fahrzeugart/-klasse angegeben war.)
- Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
- Bei Nachrüstung mit einem Abgasreinigungssystem ist im Normalfall anstelle des Gutachtens eines Sachverständigen die Einbaubescheinigung der abgasuntersuchungsberechtigten Werkstatt und die Betriebserlaubnis des eingebauten Systems vorzulegen.
- Ändert sich durch die Eintragung die Besteuerungsgrundlage, müssen die Angaben zur Bankverbindung mit angegeben werden und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Dies ist in eine evtl. zu erteilende Vollmacht entsprechend mit aufzunehmen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Zulassungsangelegenheiten
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3611