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Anschriftenänderung innerhalb des Kreises

Beschreibung

Ihr Name, Ihre Anschrift innerhalb des Kreises Heinsberg oder die entsprechenden Angaben Ihrer Firma haben sich geändert.

Die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Stammbuch (bei Namensänderung - Ausweis noch nicht geändert)
  • geänderte Gewerbeanmeldung (bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug)
  • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
  • Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
  • Ändert sich die Halteranschrift innerhalb des Kreises Heinsberg, so ist eine Änderung des Fahrzeugscheines bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I direkt bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (außer Stadt Heinsberg) möglich.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen