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Arbeiten im Straßenraum / Aufstellen von Gerüsten und Kränen

Beschreibung

Nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung dürfen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nur ausgeführt werden, wenn hierzu eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt. Diese Regelung trifft auch für das Aufstellen von Gerüsten zu.

Im Kreis Heinsberg nehmen die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg  und Wegberg jeweils für ihr Stadtgebiet Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Stadt Wassenberg sowie für die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht.

Der Antrag für die verkehrsrechtliche Anordnung (auch Sperrgenehmigung genannt) kann per Post, E-Mail oder persönliche Vorsprache unter Verwendung des entsprechenden Antrag- Formulars mit beigelegtem Verkehrszeichenplan beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden.

Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, ist dieser 14 Tage vor dem geplanten Baubeginn zu stellen.

Die Gebühren für Regelfälle sind in Pauschalbeträgen von 30,00 bis 290,00 gestaffelt und richten sich im Wesentlichen nach dem mit der Erteilung der Anordnung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Intensität der von der Maßnahme ausgehenden Verkehrsbeeinträchtigung (u.a. Umfang und Dauer, Art der betroffenen Straße/n).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen