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Internationaler Führerschein
Beschreibung
Sie möchten ins Ausland reisen und möchten als Übersetzung zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein mitnehmen.
Der internationale Führerschein übersetzt Ihren nationalen Führerschein jeweils in die englische, russische, spanische und französische Sprache.
§§ 25a und 25b Fahrerlaubnisverordnung - FeV
Zur Ausstellung des internationalen Führerscheines sind bei Antragstellung entweder bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung oder dem Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung außer Ihrem Personalausweis/Pass der nationale (Karten-)Führerschein sowie ein Passbild (35 x 45 mm) vorzulegen.
Bei Antragstellung im Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung kann der internationale Führerschein ggf. direkt ausgestellt werden.
Der Antragsteller muss im Besitz eines Kartenführerscheines zum Nachweis der inländischen Fahrerlaubnis sein.
13,80 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Bürger-Service-Center
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- Telefon:
02452 13-3690 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3690
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Telefon: +49 2452 13-3620