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Ersatzführerschein
Beschreibung
Sie haben Ihren Führerschein verloren oder Ihr Führerschein ist gestohlen worden? Zur Ausstellung eines Ersatzführerscheines ist es erforderlich, dass Sie unverzüglich beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung einen Termin vereinbaren
§ 25 Fahrerlaubnisverordnung - FeV
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) vorzulegen.
Die Ausstellung eines Ersatz-Führerscheines ist auch erforderlich, wenn Ihr Führerschein unleserlich geworden ist, wenn Auflagen zu ändern sind oder wenn Sie z.B. einen Namenswechsel eintragen lassen möchten.
Wir bieten Ihnen den sogenannten Direktversand an. Das heißt, der Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Ein weiterer Besuch bei der Behörde ist dann nicht mehr notwendig.
35,60 € zuzüglich 5,10 € Zustellkosten
Wenn die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib des Führerscheines erforderlich ist, sind weitere Gebühren in Höhe von 30,70 € zu zahlen.
Auf Wunsch kann eine befristete Ausnahmegenehmigung von der Mitführpflicht des Führerscheines ausgestellt werden; hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,10 € an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Bürger-Service-Center
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- Telefon:
02452 13-3690 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3690
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Telefon: +49 2452 13-3620