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Wohngeld
Beschreibung
Anträge auf Wohngeld sind über die jeweils zuständige kreisangehörige Stadt oder Gemeinde zu stellen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.
Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld im Internet zur Verfügung.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Bauen und Wohnen Wohnungswesen
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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