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Lernmittelfreiheit
Beschreibung
Der Kreis Heinsberg ist Träger folgender Schulen:
- Floßbachschule (Förderschule) in Heinsberg
- Janusz-Korczak-Schule (Förderschule) in Heinsberg
- Rurtal-Schule (Förderschule) in Heinsberg
- Jakob-Muth-Schule (Förderschule) Gangelt
- Kreisgymnasium in Heinsberg
- Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen
- Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen und Technik in Geilenkirchen
- Berufskolleg in Erkelenz.
Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden den Schülerinnen/Schülern dieser Schulen die erforderlichen Lernmittel grundsätzlich leihweise zur Verfügung gestellt. Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler/- innen sind verpflichtet, Lernmittel in Höhe eines Eigenanteils, der nach Schulstufen, Schulformen und Schultypen gestaffelt ist, auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Schulkonferenz entscheidet, welche Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind.
Der Eigenanteil an Lernmitteln ist von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) nicht selbst zu tragen. In diesen Fällen wird auf Antrag, der über die jeweilige Schule einzureichen ist, der geleistete Eigenanteil erstattet.
Kaufbeleg, Bewilligungsbescheid/e über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Schule, Kultur und Sport Schulverwaltung
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-4037