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Denkmalangelegenheiten

Beschreibung

Der Kreis Heinsberg ist als obere Denkmalbehörde zuständig für die Erteilung von Grabungserlaubnissen nach § 15 DSchG.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind als untere Denkmalbehörden zuständig für das Eintragungsverfahren zum Schutz eines denkmalwerten Gebäudes, eines Bodendenkmals oder eines Denkmalbereiches sowie für die Führung und Pflege der Denkmalliste.

Der Kreis Heinsberg führt die Fachaufsicht über die unteren Denkmalbehörden durch.

Weitere Informationen zu dem Thema Denkmalschutz/-pflege enthält die Website der Bezirksregierung Köln

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen