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BHV1
Beschreibung
Die BHV1-Infektion wurde aufgrund seiner wirtschaftlichen Bedeutung in Deutschland saniert und seit Juni 2017 ist NRW und damit Deutschland offiziell anerkannt frei von dem Rinder-Herpesvirus Typ1 gemäß Artikel 10 der EU-Richtlinie 64/432/EWG.
BHV1 ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Für den Menschen ist dieses Virus jedoch völlig ungefährlich.
Das Bovine Herpesvirus 1 (BHV-1) ist auch bekannt als IBR- oder IPV-Virus und Verursacher der entsprechenden Krankheitsbilder (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis und Infektiöse Vulvovaginitis). Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit besteht darin, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich und können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten.
Auch nach der Anerkennung als BHV1-freie Region müssen in den Rinderbeständen Regeluntersuchungen zur Bestätigung der Freiheit wie bisher durchgeführt werden. Es wäre fatal, wenn das Erreichte durch Nachlässigkeit aufs Spiel gesetzt würde. Deshalb muss im Interesse aller Rinderhalter BHV1 ein „Thema“ bleiben.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die Einhaltung und notwendige Ausweitung von Biosicherheitsmaßnahmen in allen rinderhaltenden Betrieb verwiesen. Biosicherheitsmaßnahmen stellen einen zentralen Stellenwert in der Vorbeugung einer Seucheneinschleppung dar. Ein jeder Rinderhalter hat die Risiken, die jeder Tier-, Personen- und Fahrzeugverkehr mit sich bringt, durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
Gute Maßstäbe setzt der Hygieneleitfaden NRW
Aktuelles
Im Jahr 2017 erhielt Deutschland den Status „frei von IBR/IPV“, d.h. frei von Infektionen mit dem bovinen Herpesvirus vom Typ 1 (BHV-1). Seitdem kam es jedoch allein in NRW bisher zu 45 Ausbrüchen mit teilweise Gesamtbestandsräumungen und erheblichen Folgen für die betroffenen Betriebe. Daher wurde durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV) beschlossen, eine engmaschige Überwachung der IBR/IPV-Freiheit einzuführen und dazu eine Zonierung in NRW einzuführen. Grundlage stellten die vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) dokumentierten Risikofaktoren dar. Diese sind die Nähe zu den Niederlanden als Hauptrisikofaktor, insbesondere durch die hohe Rinderdichte in der Grenzregion und der Personenverkehr in Verbindung mit Biosicherheitslücken sowie die gemeinsame Verwendung von Fahrzeugen und Gerätschaften.
Ein erhöhtes Risiko für IBR/IPV-Ausbrüche besteht demnach in Kreisen nahe der deutsch-niederländischen Grenze sowie Kreise mit mehrfachen IBR/IPV-Ausbrüchen in den letzten zwei Jahren. In NRW betrifft dies die Kreise Borken, Heinsberg, Kleve, Steinfurt, Wesel und Viersen sowie die Städteregion Aachen. In diesen Kreisen gelten erhöhte Untersuchungsfrequenzen in Milchviehhaltungen und Fresseraufzuchtbetrieben.
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Zuständige Einrichtungen
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tierseuchenbekämpfung
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
veterinaeramt@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3902
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Position: Amtsleiter/in
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Telefon: +49 2452 13-3901