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Jährliche Streckenmeldung Jagd
Beschreibung
Als jagdausübungsberechtigter Pächter eines Jagdbezirkes im Kreis Heinsberg sind Sie verpflichtet, die dort angefallene jährliche Jagdstrecke eines jeden Jagdjahres (01.04. – 31.03.) bis spätestens zum 15.04. des Folgejagdjahres vollständig an die untere Jagdbehörde zu melden. Tragen Sie dazu die Abschüsse des abgelaufenen Jagdjahres aus Ihrem Jagdbezirk in den dazu verlinkten Streckenmeldebogen ein.
Sollten Sie mehrere Jagdbezirke gepachtet haben, beachten Sie, dass für jedes Jagdrevier eine eigenständige Streckenmeldung auszufüllen und einzureichen ist.
Pachten Sie einen Jagdbezirk zusammen mit einem oder mehreren Mitpächtern, ist von den Pächtern nur ein gemeinsamer Streckenmeldebogen einzureichen.
Über die Onlinedienstleistung „Streckenmeldung online“ senden Sie den vollständig ausgefüllten Bogen automatisch an die Untere Jagdbehörde.
Alternativ können Sie Ihre Streckenmeldung auch als die PDF-Datei an Mailanschrift ordnungsangelegenheiten@kreis-heinsberg.de senden.
Als dritte und letzte Möglichkeit steht Ihnen der Postversandt Ihrer ausgedruckten Streckenmeldung an die Untere Jagdbehörde, Valkenburger Str. 45, 52525 Heinsberg, offen.
§ 22 Abs. 8 Landesjagdgesetz
Streckenmeldebogen Jagd
15.04. des Folgejagdjahres
Sie sind Pächter eines Jagdbezirkes im Kreis Heinsberg
Ordnungsamt, Kreis Heinsberg
17.04.2023
Kreis Heinsberg
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3248
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Telefon: +49 2452 13-3250