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 Versickerungsanlagen bei größeren Projekten (mehr als 500 m² befestigter Fläche)

Versickerungsanlagen, die eine (nicht standardisierte) Ingenieurplanung erfordern (z. B. Hallen, Parkplätze, Versorgungsmärkte u.ä.), sind individuell und formlos zu beantragen. Ein Antragsvordruck ist nicht erforderlich. Grundsätzlich ist ein Erläuterungsbericht und eine Bemessung nach dem Merkblatt DWA A-138 sowie entsprechende Lagepläne und Konstruktionszeichnungen vorzulegen. Für die Ermittlung des Kf-Wertes ist im Regelfall zudem die Vorlage eines hydrogeologischen Gutachten erforderlich.

Die Planung und der Umfang der vorzulegenden Unterlagen ist im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. Es wird empfohlen, die Planung durch entsprechend qualifizierte Fachbüros durchführen zu lassen. Gegenfalls können weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie der Betrieb einer Abwasseranlage zur Vorbehandlung und/oder eine Kanalnetzanzeige.

Die Unterlagen sind in Papierform und zusätzlich auch in einer digitalen Version zu übermitteln.

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Wasser und Boden
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Staiger:
Tel: +49 2452 13-6144
Herr Schnell:
Tel: +49 2452 13-6143
Versickerungsanlagen bei größeren Projekten (mehr als 500 m² befestigter Fläche)

Versickerungsanlagen, die eine (nicht standardisierte) Ingenieurplanung erfordern (z. B. Hallen, Parkplätze, Versorgungsmärkte u.ä.), sind individuell und formlos zu beantragen. Ein Antragsvordruck ist nicht erforderlich. Grundsätzlich ist ein Erläuterungsbericht und eine Bemessung nach dem Merkblatt DWA A-138 sowie entsprechende Lagepläne und Konstruktionszeichnungen vorzulegen. Für die Ermittlung des Kf-Wertes ist im Regelfall zudem die Vorlage eines hydrogeologischen Gutachten erforderlich.

Die Planung und der Umfang der vorzulegenden Unterlagen ist im Vorfeld mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen. Es wird empfohlen, die Planung durch entsprechend qualifizierte Fachbüros durchführen zu lassen. Gegenfalls können weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie der Betrieb einer Abwasseranlage zur Vorbehandlung und/oder eine Kanalnetzanzeige.

Die Unterlagen sind in Papierform und zusätzlich auch in einer digitalen Version zu übermitteln.

Grundstück ,Gewässer ,Grundstücksgrenze ,Kanalbenutzungsgebühren, Einleitung, Versickerung,Niederschlagswasserbeseitigung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/342372/show
Wasser und Boden
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Staiger

338

+49 2452 13-6144

Herr

Schnell

357

+49 2452 13-6143