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 Versickerungsanlagen bei Einfamilienhäusern (bis ca. 500 m² befestigte Fläche)

Durch die Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück können sich deutliche finanzielle Einsparungen bei den Kanalbenutzungsgebühren ergeben. Die Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht erfolgt durch die Gemeinde, ebenso wie die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren. Versickerungen sind allerdings nur dort möglich, wo die Bodenbeschaffenheit dies zulässt.

Für kleinere Projekte bis ca. 500 m² befestigter Fläche (z. B. Einfamilienhaus mit Dach-, Hof- und Verkehrsflächen u.ä.) ist bei der unteren Wasserbehörde über ein standarisiertes Antragsverfahren der rechts stehende Vordruck auszufüllen und über die Kommune bei der unteren Wasserbehörde einzureichen.

Um Vernässungen an Gebäuden zu verhindern, müssen die Anlagen mindestens einen Abstand von 2 Meter von der Grundstücksgrenze und mindestens 6 Meter von unterkellerten Gebäuden einhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei kleineren Grundstücken diese Abstände oftmals nicht eingehalten werden können. Auch der nachträgliche Einbau einer Niederschlagswasserversickerungsanlage ist möglich. 

Kosten

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig (im Regelfall 200 Euro).

Hinweise und Besonderheiten

Die Versickerung des Niederschlagswassers von Metalldacheindeckungen aus Kupfer, Aluminium u.ä. sind nicht zulässig.

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Wasser und Boden
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Klassen:
Tel: +49 2452 13-6119
Herr Tholen:
Tel: +49 2452 13-6123
Versickerungsanlagen bei Einfamilienhäusern (bis ca. 500 m² befestigte Fläche)

Durch die Versickerung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück können sich deutliche finanzielle Einsparungen bei den Kanalbenutzungsgebühren ergeben. Die Befreiung von der Abwasserbeseitigungspflicht erfolgt durch die Gemeinde, ebenso wie die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren. Versickerungen sind allerdings nur dort möglich, wo die Bodenbeschaffenheit dies zulässt.

Für kleinere Projekte bis ca. 500 m² befestigter Fläche (z. B. Einfamilienhaus mit Dach-, Hof- und Verkehrsflächen u.ä.) ist bei der unteren Wasserbehörde über ein standarisiertes Antragsverfahren der rechts stehende Vordruck auszufüllen und über die Kommune bei der unteren Wasserbehörde einzureichen.

Um Vernässungen an Gebäuden zu verhindern, müssen die Anlagen mindestens einen Abstand von 2 Meter von der Grundstücksgrenze und mindestens 6 Meter von unterkellerten Gebäuden einhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass bei kleineren Grundstücken diese Abstände oftmals nicht eingehalten werden können. Auch der nachträgliche Einbau einer Niederschlagswasserversickerungsanlage ist möglich. 

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig (im Regelfall 200 Euro).

Grundstück ,Gewässer ,Grundstücksgrenze ,Kanalbenutzungsgebühren, Einleitung, Versickerung,Niederschlagswasserbeseitigung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/342371/show
Wasser und Boden
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Klassen

352

+49 2452 13-6119

Herr

Tholen

352

+49 2452 13-6123