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Corona - Medizin, Pflege, Reha u.ä.
Stand: 09.02.2022
Die Belange medizinischer und pflegerischer Einrichtungen in der Corona-Pandemie werden sowohl auf der Bundes- als auch der Landesebene geregelt.
Beim Bundesministerium für Gesundheit findet sich zum einen das Infektionsschutzgesetz (IfsG), welches auch spezielle "Covid-Paragraphen" (insbesondere die §§ 20 -22 und §28). Dort ist auch die Impfpflicht für bestimmtes Personal geregelt. Zum anderen sind auf Bundesebene die Coronavirus-Einreiseverordnung, die COronavirus-Impfverordnung, die Coronavirus-Testverordnung und die COVID-19-Schutzmaßnahmen-
Ausnahmenverordnung geregelt.
Weiterhin sind die Verordnungen und Allgemeinverfügungen auf der Landesebene für den Arbeitsalltag in Medizin und Pflege von Bedeutung, und zwar besonders die Coronavirus-Schutzverordnung, die Coronavirus-Test- und Quarantäne-Verordnung, für einige Einrichtungen die Coronavirus-Betreuungsverordnung und die Allgemeinverfügung "Schutzmaßnahmen in stationären Einrichtungen". Alle diese Rechtsvorgaben werden immer wieder angepasst und finden sich in der jeweils aktuellen Version unter Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Landes
Die Impfpflicht für die Mitarbeiter/innen bestimmter Einrichtungen (nach § 20a IfsG) tritt Mitte März in Kraft. Bis dahin müssen sie ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis, oder ein (seriöses!) ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Ist das nicht erfolgt, hat der Arbeitgeber das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Weiterführende Informationen rund um das Thema Impfpflicht gibt es unter: Einrichtungsbezogene Pflicht zum Immunisierungsnachweis – „Impfpflicht“ für Pflegepersonal.
Im Download-Bereich finden Sie vom Gesundheitsamt erstellte Hinweise zum Vorgehen in Ausbruchssituationen in Einrichtungen und allgemeine Hygienehinweise für therapeutische Berufe, die ggfs. noch um Aspekte wie etwa Testungen u.ä. der jeweils aktuellen Situation angepasst werden müssen.
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Stand: 09.02.2022
Die Belange medizinischer und pflegerischer Einrichtungen in der Corona-Pandemie werden sowohl auf der Bundes- als auch der Landesebene geregelt.
Beim Bundesministerium für Gesundheit findet sich zum einen das Infektionsschutzgesetz (IfsG), welches auch spezielle "Covid-Paragraphen" (insbesondere die §§ 20 -22 und §28). Dort ist auch die Impfpflicht für bestimmtes Personal geregelt. Zum anderen sind auf Bundesebene die Coronavirus-Einreiseverordnung, die COronavirus-Impfverordnung, die Coronavirus-Testverordnung und die COVID-19-Schutzmaßnahmen-
Ausnahmenverordnung geregelt.
Weiterhin sind die Verordnungen und Allgemeinverfügungen auf der Landesebene für den Arbeitsalltag in Medizin und Pflege von Bedeutung, und zwar besonders die Coronavirus-Schutzverordnung, die Coronavirus-Test- und Quarantäne-Verordnung, für einige Einrichtungen die Coronavirus-Betreuungsverordnung und die Allgemeinverfügung "Schutzmaßnahmen in stationären Einrichtungen". Alle diese Rechtsvorgaben werden immer wieder angepasst und finden sich in der jeweils aktuellen Version unter Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des Landes
Die Impfpflicht für die Mitarbeiter/innen bestimmter Einrichtungen (nach § 20a IfsG) tritt Mitte März in Kraft. Bis dahin müssen sie ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis, oder ein (seriöses!) ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Ist das nicht erfolgt, hat der Arbeitgeber das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Weiterführende Informationen rund um das Thema Impfpflicht gibt es unter: Einrichtungsbezogene Pflicht zum Immunisierungsnachweis – „Impfpflicht“ für Pflegepersonal.
Im Download-Bereich finden Sie vom Gesundheitsamt erstellte Hinweise zum Vorgehen in Ausbruchssituationen in Einrichtungen und allgemeine Hygienehinweise für therapeutische Berufe, die ggfs. noch um Aspekte wie etwa Testungen u.ä. der jeweils aktuellen Situation angepasst werden müssen.
Pflegeeinrichtungen,Erstattungsmöglichkeiten ,Versorgungslücken ,Versorgung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/155743/show