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Corona - Reiserückkehrer / Grenzgänger Risikogebiete
Einreisende aus Risikogebieten: Personen, die nach Deutschland bzw. NRW einreisen und sich in den letzten 10 Tagen in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, ihre Einreise digital zu melden unter www.einreiseanmeldung.de oder eine ausgedruckte „Ersatzanmeldung“ mit sich zu führen und einen Corona-Test machen zu lassen. Dieser darf bei Einreise höchstens 24 Std. alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise erfolgen. Bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses sollen Kontakte vermieden werden.
Ausnahmen bestehen für Durchreisende, Binnenschiffer, Arbeits- bzw. Ausbildungspendler, BeNeLux-Grenzverkehr bei Aufenthalten unter 24 Stunden, Grenzpendler sowie Verwandtenbesuche und Warentransporte bei Aufenthalten von unter 72 Stunden.
Kinder unter 6 Jahren brauchen nicht getestet zu werden.
Einreisende aus Virus-Variantengebieten: Das RkI weist nun auch Gebiete aus, in denen besondere Virusvarianten aufgetreten sind. Wer aus einem solchen Land einreist, muss bei der Einreise bereits einen negativen Test vorweisen können. Er muss sich ebenfalls melden, dem Gesundheitsamt den Test vorlegen (bitte per Mail an reisen-corona@kreis-heinsberg.de) und sich unverzüglich Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn ein 2. Test frühestens am 5.Tag nach der Einreise negativ ist. Treten innerhalb von 10 Tagen nach Einreise Symptome (insbesondere Husten, Fieber, Schnupfen, Geschmacks-/Geruchssinnstörungen) auf, ist das Gesundheitsamt zu informieren und ein weiterer Test ist durchzuführen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht betreffen hier nur Durchreisende und Personen bestimmter Berufsgruppen (bei Aufenthalten unter 72 Stdn.) sowie im Sinne einer Einzelfallentscheidung durch das Gesundheitsamt.
Hinweise und Besonderheiten
Es erfolgt keine routinemäßige Rückmeldung durch das Gesundheitsamt. Das Testergebnis muss allerdings mindestens 10 Tage aufgehoben werden.
Die Tests sind möglich in einer Reihe von Arztpraxen, bei Laboren (Adressen siehe bitte FAQs) oder auch in der Abstrichstelle des Kreises nur nach Anmeldung über Doctolib (siehe Onlinedienstleistung).
Alle Tests im Zusammenhang mit Reisen müssen privat bezahlt werden.
Weitere Informationen
Bürgertelefon Mo. - Fr. 9-14 Uhr
Siehe auch
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Kreishaus
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Einreisende aus Risikogebieten: Personen, die nach Deutschland bzw. NRW einreisen und sich in den letzten 10 Tagen in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, ihre Einreise digital zu melden unter www.einreiseanmeldung.de oder eine ausgedruckte „Ersatzanmeldung“ mit sich zu führen und einen Corona-Test machen zu lassen. Dieser darf bei Einreise höchstens 24 Std. alt sein oder muss unmittelbar nach Einreise erfolgen. Bis zum Vorliegen des (negativen) Testergebnisses sollen Kontakte vermieden werden.
Ausnahmen bestehen für Durchreisende, Binnenschiffer, Arbeits- bzw. Ausbildungspendler, BeNeLux-Grenzverkehr bei Aufenthalten unter 24 Stunden, Grenzpendler sowie Verwandtenbesuche und Warentransporte bei Aufenthalten von unter 72 Stunden.
Kinder unter 6 Jahren brauchen nicht getestet zu werden.
Einreisende aus Virus-Variantengebieten: Das RkI weist nun auch Gebiete aus, in denen besondere Virusvarianten aufgetreten sind. Wer aus einem solchen Land einreist, muss bei der Einreise bereits einen negativen Test vorweisen können. Er muss sich ebenfalls melden, dem Gesundheitsamt den Test vorlegen (bitte per Mail an reisen-corona@kreis-heinsberg.de) und sich unverzüglich Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann verkürzt werden, wenn ein 2. Test frühestens am 5.Tag nach der Einreise negativ ist. Treten innerhalb von 10 Tagen nach Einreise Symptome (insbesondere Husten, Fieber, Schnupfen, Geschmacks-/Geruchssinnstörungen) auf, ist das Gesundheitsamt zu informieren und ein weiterer Test ist durchzuführen. Ausnahmen von der Quarantänepflicht betreffen hier nur Durchreisende und Personen bestimmter Berufsgruppen (bei Aufenthalten unter 72 Stdn.) sowie im Sinne einer Einzelfallentscheidung durch das Gesundheitsamt.
Bürgertelefon Mo. - Fr. 9-14 Uhr
Einreise,Risikogebiete,Wiedereinreise https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/155741/showBürgertelefon