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Corona - Reiserückkehrer / Grenzgänger Risikogebiete
Stand: 01.06.2022
- Alle Einreisenden unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
- Einreisende aus einem Virusvariantengebiete müssen sich über das Einreiseportal "Digitale Einreiseanmeldung" anmelden und die entsprechenden Dokumente hochladen. Sollte eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, muss eine Ersatzmitteilung in Papierform ausgefüllt, mitgeführt und dann an Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim geschickt werden.
- Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.
- Quarantänepflicht: Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich direkt nach Ankunft vierzehn Tage lang in häusliche Quarantäne begeben.
- Beendigung der Quarantäne Virusvariantengebieten: Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht möglich, d.h. auch nicht bei Genesenen und Geimpften. Ausnahme: Wird das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit in Deutschland herabgestuft, gelten für die Beendigung der Absonderung die Regelungen für diese Gebietsart.
Eine Übersicht über die Regelungen in den verschiedenen EU-Ländern finden Sie unter "EU-Länderregelungen" (siehe Onlinedienstleistung).
Es sei darauf hingewiesen, dass auch bei Vorlage der o.g. Nachweise keine routinemäßige Rückmeldung durch das Gesundheitsamt erfolgt.
Tests im Zusammenhang mit Reisen müssen privat bezahlt werden, einzige Ausnahme: Einreisende aus Virusvariantengebieten haben bis zu 14 Tage nach Einreise Anspruch auf Testung. Es wird keine Quarantänebescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt.
Weitere Informationen
Weitere aktuelle Informationen finden Sie beim Gesundheitsministerium/Reisen (siehe Onlinedienstleistung).
Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Gesundheitsschutz
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Stand: 01.06.2022
- Alle Einreisenden unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
- Einreisende aus einem Virusvariantengebiete müssen sich über das Einreiseportal "Digitale Einreiseanmeldung" anmelden und die entsprechenden Dokumente hochladen. Sollte eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, muss eine Ersatzmitteilung in Papierform ausgefüllt, mitgeführt und dann an Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim geschickt werden.
- Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.
- Quarantänepflicht: Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich direkt nach Ankunft vierzehn Tage lang in häusliche Quarantäne begeben.
- Beendigung der Quarantäne Virusvariantengebieten: Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht möglich, d.h. auch nicht bei Genesenen und Geimpften. Ausnahme: Wird das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit in Deutschland herabgestuft, gelten für die Beendigung der Absonderung die Regelungen für diese Gebietsart.
Eine Übersicht über die Regelungen in den verschiedenen EU-Ländern finden Sie unter "EU-Länderregelungen" (siehe Onlinedienstleistung).
Es sei darauf hingewiesen, dass auch bei Vorlage der o.g. Nachweise keine routinemäßige Rückmeldung durch das Gesundheitsamt erfolgt.
Tests im Zusammenhang mit Reisen müssen privat bezahlt werden, einzige Ausnahme: Einreisende aus Virusvariantengebieten haben bis zu 14 Tage nach Einreise Anspruch auf Testung. Es wird keine Quarantänebescheinigung für den Arbeitgeber ausgestellt.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie beim Gesundheitsministerium/Reisen (siehe Onlinedienstleistung).
Einreise,Risikogebiete,Wiedereinreise https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/155741/show