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Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen/Beiblättern
Schwerbehinderte Menschen (ab einem Grad der Behinderung von 50) erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis. Mit diesem Ausweis weisen sie ihren Anspruch auf Leistungen nach. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Wenn schon ein Schwerbehindertenausweis besteht und die Gültigkeitsdauer verlängert werden soll, genügt ein formloser Antrag unter Nennung des Geschäftszeichens.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis (zur Nutzung des ÖPNV / für die Kfz-Steuer).
Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung im Amt für Soziales. Hinsichtlich der gesundheitlichen und medizinischen Belange beteiligt das Amt für Soziales das Gesundheitsamt im jeweiligen Schwerbehindertenverfahren.
Schwerbehindertenausweise werden auch -weiterhin- bei den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen verlängert.
Zuständige Einrichtung
Schwerbehindertenangelegenheiten
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Schwerbehinderte Menschen (ab einem Grad der Behinderung von 50) erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis. Mit diesem Ausweis weisen sie ihren Anspruch auf Leistungen nach. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Wenn schon ein Schwerbehindertenausweis besteht und die Gültigkeitsdauer verlängert werden soll, genügt ein formloser Antrag unter Nennung des Geschäftszeichens.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis (zur Nutzung des ÖPNV / für die Kfz-Steuer).
Im Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung im Amt für Soziales. Hinsichtlich der gesundheitlichen und medizinischen Belange beteiligt das Amt für Soziales das Gesundheitsamt im jeweiligen Schwerbehindertenverfahren.
Schwerbehindertenausweise werden auch -weiterhin- bei den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen verlängert.
Behinderung ,Ausweis,Anspruch ,Leistungen,Gemeindeverwaltungen ,Ausstellung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/152541/showHerr
Becker
437
Herr
Gerwinat
440
Frau
Hahnen-Mevissen
439
Frau
Lennartz
439
Frau
Marx
440
Frau
Parker
438
Frau
Reiß-Neumann
440
Frau
Welter
439
Frau
Winkens
438