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Anerkennung des medizinischen Fachpersonals
In der Bundesrepublik Deutschland erworbene Bildungsnachweise berechtigen nur zur Führung dieser Berufsbezeichnungen, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und hierüber eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ausgestellt wurde.
Unterlagen
Prüfungszeugnis im Original
Zuständige Einrichtung
Gesundheitsamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Anerkennung des medizinischen Fachpersonals
In der Bundesrepublik Deutschland erworbene Bildungsnachweise berechtigen nur zur Führung dieser Berufsbezeichnungen, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und hierüber eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ausgestellt wurde.
Prüfungszeugnis im Original
Bildungsnachweise ,Berufsbezeichnung,Ausbildung ,Erlaubnis https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151110/show Gesundheitsamt
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Herr
Bleilevens
G106
+49 2452 13-5340