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 Anerkennung des medizinischen Fachpersonals

In der Bundesrepublik Deutschland erworbene Bildungsnachweise berechtigen nur zur Führung dieser Berufsbezeichnungen, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und hierüber eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ausgestellt wurde.

Unterlagen

Prüfungszeugnis im Original

Zuständige Einrichtung

Gesundheitsamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Bleilevens:
Tel: +49 2452 13-5340
Anerkennung des medizinischen Fachpersonals

In der Bundesrepublik Deutschland erworbene Bildungsnachweise berechtigen nur zur Führung dieser Berufsbezeichnungen, wenn die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und hierüber eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ausgestellt wurde.

Prüfungszeugnis im Original

Bildungsnachweise ,Berufsbezeichnung,Ausbildung ,Erlaubnis https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/151110/show
Gesundheitsamt
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Bleilevens

G106

+49 2452 13-5340