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Elterngeld/Elternzeit
Seit dem 01.01.2008 ist das Kreisjugendamt Heinsberg für die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für den gesamten Kreis Heinsberg zuständig.
Weitergehende Informationen rund um das Thema Elterngeld/Elternzeit finden Sie unter den externen Links.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) -
Informationen zum Elterngeld Plus, zum Partnerschaftsbonus und zur flexibleren Elternzeit - Für Geburten ab 01.07.2015
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW (MFKJKS NRW) -
Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit klicken Sie auf den Seiten des MFKJKS
Bei den neben stehenden Antragsformularen zum Elterngeld handelt es sich NICHT um Formulare für die Online-Beantragung, sondern um Formulare, die zwar am PC ausgefüllt werden können, dann aber ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Elterngeldstelle geschickt werden müssen. Die Dokumente können NICHT mit einer digitalen Unterschrift eingereicht werden, sondern es ist eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Kontakt auch über DE-Mail:
elterngeld@kreis-heinsberg.de-mail.de
Hinweis: Der Kontakt über De-Mail ist nur mit eigener De-Mail-Adresse möglich.
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Zuständige Einrichtung
Elterngeld
Kreishaus
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Seit dem 01.01.2008 ist das Kreisjugendamt Heinsberg für die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für den gesamten Kreis Heinsberg zuständig.
Weitergehende Informationen rund um das Thema Elterngeld/Elternzeit finden Sie unter den externen Links.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) -
Informationen zum Elterngeld Plus, zum Partnerschaftsbonus und zur flexibleren Elternzeit - Für Geburten ab 01.07.2015
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW (MFKJKS NRW) -
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Bei den neben stehenden Antragsformularen zum Elterngeld handelt es sich NICHT um Formulare für die Online-Beantragung, sondern um Formulare, die zwar am PC ausgefüllt werden können, dann aber ausgedruckt und unterschrieben per Post an die Elterngeldstelle geschickt werden müssen. Die Dokumente können NICHT mit einer digitalen Unterschrift eingereicht werden, sondern es ist eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Kontakt auch über DE-Mail:
elterngeld@kreis-heinsberg.de-mail.de
Hinweis: Der Kontakt über De-Mail ist nur mit eigener De-Mail-Adresse möglich.
Bundeselterngeld,Elternzeitgesetz https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/150690/showFrau
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